Lieferkettensorgfaltspflichten, Nachhaltigkeit, Entsorgung und Verpackung…
Viele aktuelle Gesetzesinitiativen und -novellen auf nationaler und EU-Ebene haben unmittelbare Auswirkungen auf die SHK-Großhandelsbranche. Der DG Haustechnik sorgt dafür, das notwendige Wissen komprimiert genau den Mitarbeitenden zu vermitteln, die es in der täglichen Anwendung benötigen.
Das LkSG definiert verbindliche Sorgfaltspflichten für Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden in Deutschland. Mittelbar sind auch zahlreiche kleinere Großhändler betroffen, da viele Kunden entsprechende Nachweise und Auskünfte einfordern. Zu den wichtigsten Pflichten gemäß LkSG gehören die Risikoanalyse, die Vermeidung und Beseitigung von Risiken, die Einrichtung einer Überwachungsfunktion und eines Beschwerdemechanismus, die Erstellung oder Anpassung von Compliance-Richtlinien sowie die regelmäßige Berichterstattung. Mit der bevorstehenden Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) in nationales Recht werden wichtige Änderungen im LkSG erwartet. Weitere Informationen zu unserem Lösungsangebot, Umsetzungshilfen und Mustertexte für SHK-Großhandelsunternehmen finden Sie im internen Bereich.
Die CSRD verpflichtet bestimmte Unternehmen künftig, ihre Nachhaltigkeitspraktiken detailliert offenzulegen. Betroffene Unternehmen müssen in ihrem Lagebericht umfassend über Umweltaspekte, soziale Themen und Grundsätze der Unternehmensführung (Environmental, Social, Governance – ESG) berichten. Gerade die Anfangsphase der Berichterstattung stellt für viele Unternehmen eine Herausforderung dar. Unser Leitfaden im internen Bereich bietet eine strukturierte Übersicht über wesentliche Anforderungen und rechtlichen Rahmenbedingungen und liefert wertvolle Einblicke in die Erstellung eines umfassenden Nachhaltigkeitsberichts.
Unser Muster für Verkaufs-AGB zur Verwendung im Haustechnik-Großhandel sind für den Geschäftsverkehr mit Nicht-Verbrauchern konzipiert und bieten Rechtssicherheit für Ihre Geschäftstätigkeit. Das Dokument finden Sie im internen Bereich.
Informationen zum Gebäudeenergiegesetz (GEG) sowie zu den relevanten rechtlichen Anforderungen stehen im internen Bereich zur Verfügung.
Seit dem 17. Dezember 2023 sind alle Unternehmen mit mehr als 50 Beschäftigten zur Einrichtung einer Meldestelle nach Vorgabe des Hinweisgeberschutzgesetzes verpflichtet. Das HinschG dient dem Schutz von Whistleblowern und regelt die Einrichtung interner und externer Meldekanäle in Unternehmen. Damit werden weitere Kapazitäten in Unternehmen bürokratisch gebunden. Der Gesetzgeber erlaubt jedoch, externe Dritte mit dem Betrieb der Meldestelle zu beauftragen. Hier profitieren Mitglieder des DG Haustechniks von einem Angebot ihres Branchenverbands. Wir bieten eine Meldestelle (Onlineportal), praxisnahe Leitfäden und Mustertexte, um die gesetzlichen Vorgaben effizient umzusetzen und den Schutz von Hinweisgebenden sicherzustellen. Interssierte können sich gerne an die Geschäftsstelle wenden.
Bei Fragen zu den Themenbereichen Recht und Nachhaltigkeit wenden Sie sich gerne in der Geschäftsstelle an Suzy Aksoy (0228 62905-18).
Sie möchten mit Ihrem Unternehmen Mitglied des DG Haustechnik e.V. werden? Entdecken Sie auf unserer Seite alle Leistungen und Services, von denen unsere Mitglieder profitieren. Fordern Sie per Mail unsere Satzung an und prüfen Sie, ob Ihre Organisation die Voraussetzungen erfüllt. Unsere Mitgliedbeiträge richten sich nach der jeweils gültigen Beitragsordnung. Maßgebend ist dabei der Haustechnik-Umsatz des Vorjahres. Werden Sie Mitglied und kontakieren Sie uns unverbindlich per Telefon oder E-Mail!
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